Informationen für Bewerber*innen zur neuen Pflegeausbildung

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Dieses Jahr, 2020, startet die neue Pflegeausbildung, die der Bundestag im Pflegeberufereformgesetz beschlossen hat – auch in unserer Ausbildungsstätte! Vielleicht haben Sie unter dem Titel „Generalistische Pflegeausbildung“ oder „Ausbildung zum Pflegefachmann/zur Pflegefachfrau“ schon davon gehört und haben jetzt viele Fragen. Hier gibt es Antworten:

Wo kann ich die neue Pflegeausbildung absolvieren?

Sie können die neue Pflegeausbildung an jeder Altenpflegeschule und Krankenpflegeschule in Deutschland absolvieren. Die bisherigen Ausbildungen zum Altenpfleger, zum Gesundheits- und Krankenpfleger oder zum Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger (w/m/d) wird es nicht mehr geben. An einigen Schulen laufen bereits seit einigen Jahren Modellprojekte zur generalistischen Pflegeausbildung, die jedoch noch nicht zum Abschluss Pflegefachmann/Pflegefachfrau führen. Die neue Pflegeausbildung im Sinne des Pflegeberufereformgesetzes wird überall erst ab 2020 angeboten. So auch in unserer Ausbildungsstätte!

Ab wann kann ich mich für die neue Pflegeausbildung bewerben?

Der erste Jahrgang der neuen Pflegeausbildung startet in den allermeisten Ausbildungsstätten im Sommer oder Herbst 2020. Unsere Bildungsstätte bietet zwei Ausbildungsdurchläufe pro Kalenderjahr an und startet mit dem ersten bereits zum 01. April, danach zum 01. Oktober. Die Bewerbungsphase für den Start im Sommer liegt meist im Frühjahr, für den Start im Frühjahr meist Ende des Vorjahres oder Anfang des laufenden Kalenderjahres. Die Bewerbungen können bei uns das ganze Jahr über eingereicht werden.

Was muss ich tun, wenn ich schon examinierte Alten- oder Krankenpflegefachkraft bin oder mich in der Ausbildung befinde?

Sie müssen gar nichts tun. Die Ausbildung nach dem auslaufenden Modell wird in einer Übergangsphase zu Ende geführt. Ihr Abschluss gilt weiterhin und Sie können weiter in Ihrem Beruf als Pflegefachkraft arbeiten. Eine Weiterbildung zum Pflegefachmann/zur Pflegefachfrau gibt es nicht. Es handelt sich um die neue Form der Pflegeausbildung, die zukünftige Generationen von Pflegekräften absolvieren.

Warum gibt es eine neue Pflegeausbildung?

Weitere Informationen zu den Hintergründen der neuen Pflegeausbildung finden Sie im Infoportal der Diakonie Deutschland unter https://www.diakonie.de/themenschwerpunkt-generalistische-pflegeausbildung/.

Neue Ausbildung in der Pflege

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Ausbildung wird neu geordnet durch das Pflegeberufe- Gesetz

Der Gesetzgeber reformiert die Gesundheits- und Krankenpflegeausbildung. Das Pflegeberufegesetz (PflBG) wird zur Zeit durch die Gesetzgebungsinstanzen geschickt und soll in erster Stufe im Jahr 2016 in Kraft treten und die Ausbildungen in der Gesundheits- und Krankenpflege, der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege und der Altenpflege in einem Gesetz vereinheitlichen. Ab 2018 werden Altenpfleger, Krankenpfleger und Kinderrankenpfleger einen einheitlichen Ausbildungsweg gehen. Ursache für eine Reform ist der drohende Fachkräftemangel in den Pflegeberufen.

Wer mehr über das neue Gesetz wissen will, kann diesem Link folgen.
Das Familienministerium informiert über die Weiterentwicklung der Pflegeberufe.
Das Gesundheitsministerium informiert über die Reform der Ausbildung (pdf).